Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Take Off PR GmbH, nachfolgend “Agentur” genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend “Kunde” genannt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
1.2. Die Agentur erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet von Inbound Marketing.
2. Leistungsumfang
2.1. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertrages.
2.2. Die Leistungen der Agentur sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Umsetzungsarbeiten, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden berechtigen die Agentur, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
2.4. Die Agentur richtet für die Zusammenarbeit ein Projektmanagement Tool ein (derzeit Trello). In diesem Projektmanagement Tool kann der Kunde jederzeit die Auftragsausführung der Agentur einsehen. Zusätzlich erstellt die Agentur einen monatlichen Progress Report über die geleisteten Maßnahmen und über die wichtigsten Kennzahlen des Inbound-Marketing Projektes.
2.5. Wenn nicht anders vereinbart, sind bei allen gelieferten Leistungen zwei Revisionen vorgesehen. Das gilt auch bei Website Projekten. Weitere Revisionen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Änderungen des Auftrags
3.1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
3.2. Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt die Agentur die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
3.3. Die Agentur ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.
3.4. Änderungswünsche nach Freigabe eines Website-Designs und Start der Programmierung sind erst möglich, wenn die Programmierung abgeschlossen ist. Diese Änderungen sind zusätzliche Leistungen, die auch zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung (unterzeichnetes Angebot) vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungslegung erfolgt zu Beginn des Monats, in dem Leistungen erbracht werden.
4.2. Punktesystem
Bei Projekten, wo die Leistungen mit sogenannten Story Points angegeben werden, können nicht verbrauchte Punkte max. 3 Monate in die Folgemonate übernommen werden. Danach verfallen die Punkte. 15 % der Gesamtpunkte eines Projektes sind für das Projektmanagement vorgesehen.
4.3. Der Kunde kommt allein durch Mahnung der Agentur oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht der Agentur ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 % zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4.5. Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann die Agentur einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.
4.6. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.7. Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind der Agentur gesondert, gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde informiert die Agentur unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
5.2. Auf Verlangen der Agentur hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
5.3. Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der Agentur einbeziehen oder beauftragen.
5.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.
6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Gewährleistung
7.1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
7.2. Die Gewährleistungsfrist für Websiteprojekte beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Klarstellend wird festgehalten, dass die sechsmonatige Gewährleistungsfrist auch für versteckte Mängel gilt, wobei nochmals darauf hingewiesen wird, dass auch versteckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeckung vom Kunden zu rügen sind. Wurden im Rahmen der Gewährleistungen gewisse Komponenten ausgetauscht, beginnt hinsichtlich solcher ausgetauschter Komponenten die sechsmonatige Gewährleistungsfrist mit deren Lieferung neu zu laufen. Die Gewährleistungsfrist anderer, nicht ausgetauschter Komponenten bzw. der Gesamtleistung bleibt davon unberührt, sodass diese weiterläuft.
7.3. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
7.4. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
7.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
8. Haftung
8.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8.2. Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf für den Kunden erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Inbound Marketing Maßnahmen hinweisen. Erachtet die Agentur für die Realisierung der Inbound- Marketing Maßnahme eine rechtliche (z.B. wettbewerbsrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person für erforderlich, so hat die Agentur den Kunden darauf hinzuweisen.
8.3. Hat die Agentur auf Bedenken hingewiesen und besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Inbound-Marketing Maßnahme, so haftet die Agentur nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Kunde hält die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
8.4. Dessen ungeachtet haftet die Agentur nicht für die in Inbound Marketing Maßnahmen enthaltenen Sachangaben über Produkte des Auftraggebers oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc., es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich Vertragsinhalt.
8.5. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1. Die Agentur verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
9.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der DSGVO elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
10. Vertragsdauer, Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
11. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen
11.1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat die Agentur an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
11.2. Nach dem Ausgleich Ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat die Agentur alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften, der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Kunde die Originale erhalten hat.
11.3. Die Pflicht der Agentur zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12. Verwendungsrechte
Der Kunde erwirbt das Recht alle erbrachten Leistungen (Texte, Videos, Website Pages, Landingpages, Worksflows, HubSpot Einstellungen etc.) uneingeschränkt auch nach Vertragsdauer zu nutzen.
13. Nutzungsbeschränkungen
13.1. Produktionen der Agentur mit natürlichen Personen dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die auf die Billigung oder gedankliche Verbindung mit politischen oder religiösen Auffassungen rückschließen lässt.
13.2. Die Verbindung mit pornografischen, illegalen, unmoralischen, herabwürdigenden oder unstatthaften Dingen ist untersagt. Die Auslegung, was unstatthaft ist, wird vom Lizenzgeber festgelegt.
14. Schlussabstimmungen
14.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
14.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
14.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
15. Salvatorische Klausel
15.1. Sollten eine oder mehrere Klauseln nicht rechtswirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Klauseln hiervon unberührt bestehen, es sei denn, dass eine Partei durch den Wegfall dieser Klausel in unzumutbarer Weise benachteiligt wird.
15.2. Die unwirksamen oder nichtigen Klauseln sind durch wirksame zu ersetzen, die dem von den beiden Parteien gewollte Rechnung tragen.
Stand: 3.11.2023